
Teilnahmebedingungen, Verzichtserklärung und Haftungsbefreiung
Cycle Week 2026 – 28. Mai bis 31. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen, die Verzichtserklärung und Haftungsbefreiung gelten für die Teilnahme an der Cycle Week 2026 (nachfolgend «Veranstaltung») sowie für sämtliche damit verbundenen Aktivitäten, insbesondere Testfahrten mit Fahrrädern.
Sie gelten für alle natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend «Teilnehmende»), welche an der Veranstaltung teilnehmen oder Testmaterial nutzen.
Die Veranstaltung wird durch die BikeDays.ch GmbH (nachfolgend «Veranstalterin») organisiert.
2. Teilnahme und Registrierung
Die Teilnahme an der Cycle Week sowie das Testen von Fahrrädern ist kostenlos.
Voraussetzung für die Teilnahme an Testfahrten ist eine vorgängige Registrierung. Diese erfolgt:
online im Vorfeld der Veranstaltung
während der Veranstaltung vor Ort über das eigene mobile Endgerät im vorgesehenen digitalen Registrierungsprozess (Digital Test Center).
Die Registrierung kann an jedem Ausstellungsstand erfolgen, der Testbikes zur Verfügung stellt.
Mit Abschluss der Registrierung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden haben und ausdrücklich akzeptieren
Nur mit erfolgter Registrierung und Zustimmung ist die Teilnahme an Testfahrten zulässig.
Zur Teilnahme ist ein gültiger amtlicher Ausweis vorzuweisen, der
während der jeweiligen Testfahrt beim ausgebenden Aussteller hinterlegt werden muss.
Die Veranstalterin sowie die Ausstellenden behalten sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschliessen oder ihnen den Zugang zu verweigern, insbesondere wenn diese:
den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten
andere Teilnehmende gefährden
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
sich unangemessen oder störend verhalten
3. Nutzung des Testmaterials
Mit der Registrierung erklären sich die Teilnehmenden mit den Testbedingungen einverstanden.
Es gelten insbesondere folgende Bestimmungen:
Testfahrten erfolgen auf eigene Verantwortung
Dauer und Umfang der Testfahrten werden durch die Ausstellenden festgelegt
Das Testmaterial ist sorgfältig zu behandeln
Für Schäden oder Verlust des Testmaterials haften die Teilnehmenden, sofern diese durch unsachgemässen Gebrauch oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
Ausstellende können zusätzliche Bedingungen festlegen
4. Durchführung der Testfahrten
Die Teststrecken sind nicht abgesperrt und werden nicht überwacht. Es gelten jederzeit die allgemeinen Strassenverkehrsvorschriften. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Die Fahrweise ist den eigenen Fähigkeiten sowie den äusseren Bedingungen anzupassen.
5. Anweisungen des Personals
Den Anweisungen der Veranstalterin, der Ausstellenden sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Missachtung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
6. Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Nutzung des Testmaterials erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin, die Ausstellenden, Partner (einschliesslich Digital Test Center), Sponsoren, Behörden und Helfenden übernehmen keine Haftung für:
Unfälle
Personen- oder Sachschäden
Diebstahl oder Verlust
Schäden im Zusammenhang mit Nutzung oder Transport des Testmaterials
Vorbehalten bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, soweit eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
7. Verzichtserklärung und Haftungsbefreiung
Mit der Registrierung erklären die Teilnehmenden ausdrücklich:
dass sie sich der Risiken des Fahrradfahrens (insbesondere Mountainbike, E-Bike und Rennrad) bewusst sind
dass sie körperlich und gesundheitlich in der Lage sind, ein Fahrrad sicher zu führen
dass sie das Testmaterial auf eigene Gefahr nutzen
Die Teilnehmenden tragen die alleinige Verantwortung für:
ihre Sicherheit
ihre persönlichen Gegenstände
das ihnen überlassene Testmaterial
Die Teilnehmenden verzichten, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich auf sämtliche Haftungsansprüche gegenüber:
der Veranstalterin
den Ausstellenden
Partnern (inkl. Digital Test Center)
Sponsoren, Behörden und Helfenden
Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus:
Verletzungen
Sach- oder Vermögensschäden
Verlusten oder Diebstahl
Todesfällen
Die Teilnehmenden bestätigen zudem, über eine ausreichende Haftpflicht- sowie Unfallversicherung zu verfügen.
8. Medizinische Versorgung
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, im Notfall medizinisch versorgt zu werden.Eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
9. Änderungen oder Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung jederzeit anzupassen, abzubrechen oder abzusagen, insbesondere bei:
höherer Gewalt
behördlichen Anordnungen
Sicherheitsgründen
Es können daraus keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos unentgeltlich für Kommunikations- und Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
11. Datenschutz und Verwendung der Daten
Im Rahmen der Registrierung werden personenbezogene Daten erhoben.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass:
die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse vom jeweiligen Aussteller für Rückfragen sowie für Marketingzwecke im Zusammenhang mit dessen Produkten und Dienstleistungen verwendet werden darf
die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse von der Veranstalterin für Marketingzwecke im Zusammenhang mit der Cycle Week verwendet werden darf
diese Daten nicht an unberechtigte Dritte zu eigenen Marketingzwecken weitergegeben werden
Vorbehalten bleibt die Datenbearbeitung durch beauftragte Dienstleister (insbesondere zur technischen Abwicklung über das Digital Test Center), soweit dies zur Durchführung der Registrierung und der Testprozesse erforderlich ist.
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Cycle Week.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 31.03.2026

